Gewerbelärm ist sowohl für den Verursacher als auch für die Betroffenen von grossem Interesse. Wir können dem Verursacher bei der Planung seiner Anlagen sowie bei der Geräuschminderung behilflich sein. Für die Betroffenen stellen wir die Zulässigkeit fest gemäss LSV. Selbst wenn die gültigen Vorschriften erfüllt sind gibt es oft den Wunsch auch passive Massnahmen zu treffen. Gerade hier sind entsprechende schalltechnische Untersuchungen dringend empfohlen, damit der gewünschte Erfolg auch eintritt.