Die SIA-Norm 181 "Schallschutz im Hochbau" Ausgabe 1988 regelt den erforderlichen Schallschutz im Hochbau. Ohne vertragliche Vereinbarung gelten nur die Mindestanforderungen. Da die Lärmschutzverordnung auf die SIA-Norm 181 hinweist, ist gemäss Artikel 7 der LSV die Bewilligungsbehörde befugt, die Anforderungen zu verschärfen.
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Schweiz. Ingenieur- u. Architekten-Verein SIA Sektion Zentralschweiz Geschäftsstelle St. Karli-Str. 12 Postfach 7829 6000 Luzern 7 6004 Luzern LU 041 249 93 90
Wichtiger Hinweis
Eine Neufassung der Norm ist in Vorbereitung. Die Anforderungen werden deutlich erhöht. Für eine optimale schalltechnische Auslegung Ihres Bauvorhabens sind wir Ihnen gerne behilflich.