Schallschutznachweisformulare und Abnahmeprotokoll
Vorwort
Die LSV befugt die Behörde einen Nachweis über den Schallschutz in der Planungsphase zu verlangen. Hierzu sind beim Baugesuch entsprechende Formulare beizulegen. Wir selbst haben schon bei der Ausarbeitung solcher Formulare mitgewirkt, müssen aber trotzdem zugeben, dass wir nicht ganz glücklich damit sind. Wir sehen den Sinn solcher Formulare darin. dem Kontrollorgan einen Einblick zu verschaffen, ob der Problematik genug Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Das korrekte Ausfüllen des Formulars ist aber keinenfalls eine Garantie dafür, dass die schalltechnischen Massnahmen auch erfolgreich sind. Das Zusammenspiel der verschiedenen Bauteile, kann in keinem Formular berücksichtigt werden; auch nicht Ausführungsmängel. Im Zweifelsfall sollten Sie immer eine Fachkraft beiziehen. Das erspart Ihnen nicht nur Enttäuschungen sondern oft auch unnötige Ausgaben.
Die nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir behalten jedoch diese Liste ständig im Auge. Grundsätzlich können Sie sich auf der Homepage Ihres Kantons über entsprechende Dienstleistungen informieren.